USM Haller Nahaufnahme Rollcontainer
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4Classics Qualitätsbrief

CLEVER

Dein zukünftiger Design-Klassiker ist nicht fabrikneu – aber in tadellosem Zustand. Die Aura von Möbel-Ikonen zum Schnäppchenpreis: So shoppst Du ganz schön clever!

 

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Du stehst auf Nachhaltigkeit mit Stil? Möbel-Klassiker haben eine hohe Wertbeständigkeit und ebenso hohe Lebensdauer. Das schont Ressourcen, die Umwelt und Dein Budget.

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Jedes Objekt ist 100% refurbished und wird mit viel Liebe zum Detail aufbereitet. Technisch und qualitativ steht Dein Klassiker einem Neu-Produkt in nichts nach. Versprochen!

COMMUNITY

Du liebst Design und begeistert Dich für ein Leben mit Style? Im 4C Club tauscht Du Dich mit Gleichgesinnten aus – und bekommst jede Menge Inspirationen und Extra-Vorteile.

GEWÄHRLEISTUNG

1. Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:

Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei abweichend von den gesetzlichen Vorschriften die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr ab Lieferung der Ware beschränkt wird.

3. Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr gilt nicht für durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei Arglist sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes:

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Lieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang möglich ist, zu untersuchen und, sollte sich ein Mangel zeigen, diesen dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als abgenommen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als abgenommen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

5. Bei einem Mangel steht es dem Verkäufer frei, seiner Gewährleistungspflicht entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachzukommen. Bei einem Fehlschlagen der Mangelbeseitigung kann der Kunde nach eigener Wahl entweder Minderung verlangen oder vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.

6. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt für Unternehmer bei neu hergestellter Ware ein Jahr ab Lieferung der Ware. Beim Verkauf gebrauchter Ware wird die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verkürzung der Gewährleistungsansprüche bei Neuware auf ein Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung bei gebrauchter Ware gilt nicht für durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei Arglist sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

 

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